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Grünes Steuerpaket für Familien

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Frage an den Blauen Doc: Kann man durch Abschaffung des Splittings die Finanzkrise beenden?

Abgesoffen im grünen Meer
(Bild: Rainer Sturm / pixelio.de; Quelle: pixelio.de; Original und Rechte: siehe Link)

Shut up and calculate! (Halt die Klappe und rechne!) Dieser Satz wird dem Physiker Richard Feynman nachgesagt. Anstatt verstehen und in blühenden Worten beschreiben zu wollen, was es mit bestimmten, komplizierten Phänomenen auf sich hat, soll man sich das sparen und gefälligst einfach nachrechnen, was ‘rauskommt.

Was in der Quantenmechanik ein guter Rat ist, muss bei einfacherer Gemengelage nicht falsch sein. Also rechnen wir einmal nach, was dabei herauskommt, wenn man den Grünen folgt. Nach der Lektüre von Akif Pirinccis Artikel über diese Partei fällt es schwer, dieser gegenüber sachlich zu bleiben, aber versuchen wir es einmal.

„Wir schaffen das Splitting nicht sofort ab“
Der jüngste grüne Ausfluss (– hat nicht geklappt –) enthält neben Steuererhöhungen für Menschen mit Einkommen über dem Durchschnitt auch den Plan, das „Ehegattensplitting“ abzuschaffen. Das Augenmerk fällt dabei auf den Teilsatz „Wir schaffen das Ehegattensplitting nicht sofort ab,…“. Alle Beschwichtigungsszenarien, nach denen nur besonders einkommensstarke Alleinverdiener belastet und alle anderen beglückt werden, haben damit von vornherein nur auf Abruf Bestand und dienen zum Einlullen derer, die gerne glauben wollen, dass es so schlimm nicht kommen werde. So agierten schon immer die Bürgerlichen am Vorabend fataler nationaler Umbrüche.

Welche Folgen hat nun die Abschaffung des Splittings, wenn man ganz schlicht zu rechnen beginnt? Das Splitting kommt zum Tragen, wenn man als Ehepaar gemeinsam steuerlich veranlagt ist. Das bedeutet, die Steuertabelle mit dem streckenweise überproportional ansteigenden Steuersatz (Progression) wird nicht auf jedes der beiden Gehälter angewandt, stattdessen wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengezählt und halbiert. Grob gesagt: verdienen beide etwa gleichviel, hat das Splitting keinen Effekt. Die größte Wirkung ergibt sich, wenn nur ein Partner ein Einkommen erzielt.

Fünf typische Fälle

– Fall 1: „Bürgerliche Familie“
Nach wie vor in der freien Wildbahn anzutreffen ist dieser Fall, bei dem ein Ehepaar Kinder hat und die Frau für mehrere Jahre kein Einkommen beisteuert. Die Familie kommt in dieser Zeit mit einem Einkommen aus. Beispiel: 40.000 €, was laut Statista GmbH etwas unterhalb des Durchschnitts bei Industrieangestellten liegt.

– Fall 2: „Die Karrierefamilie – Die sich keine Gedanken machen müssen“
Er Laborleiter (100.000 €), sie Marketingstrategin (120.000 €), beide mit hohem Einkommen, Kinder extern versorgt.

– Fall 3: „Die Familie mit geringem Einkommen – Die über die Runden kommen“
Er Lagerarbeiter, sie hilft im Einzelhandel (beide je 20.000 €)

– Fall 4: „Doppelverdienerehe, (noch) ohne Kinder“
Er 40.000 €, sie 30.000 €.

– Fall 5: „Versorgerehe – er verdient, sie muss nicht“
Er 80.000 €.

Wem ist das Splitting egal?
Welche Wirkung hätte nun die Abschaffung der gemeinsamen Veranlagung auf die genannten Fälle? Die Karrierefamilie in Fall 2 interessiert das schon heute nicht, da es keinen Unterschied macht, ob zweimal der Grundtarif angesetzt wird oder einmal der Splittingtarif. Beide Partner verdienen ungefähr gleich gut, und zwar überdurchschnittlich. Netto ergeben sich laut Spittingtabelle ca. 134.000 €, genauso wie ohne Splitting.

Aus anderem Grund interessiert sich auch eine Familie (Fall 3), bei der beide heute schon voll arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, nicht für das Splitting. Die Frage, warum es heute nicht mehr möglich ist, mit einem kleinen Gehalt ein gedeihliches Auskommen zu haben (und ob das „früher“ wirklich so anders war), ist keine, die sich mit dem Ehegattensplitting klären ließe. Das Nettoeinkommen bleibt bei ca. 34.000 €.

Auch die „DINKYs“ – double income no kids yet – in Fall 4 ziehen keinen Nutzen aus dem Splitting, das gemeinsame Netto liegt so oder so bei ca. 53.000 €. Grundsätzlich änderte sich daran auch nichts, wenn die beiden ein Vielfaches des Beispielwertes verdienten. Die Kritik, das Splitting käme auch einkommensstarken kinderlosen Paaren zugute, geht fehl.

Anders steht es um Ehen, bei denen ein Partner auf ein eigenes Einkommen verzichtet, obwohl das Paar keine Kinder hat (Fall 5). Im Beispiel erhalten sie gemeinsam ca. 59.000 € netto. Müsste er den vollen Tarif zahlen, so wären gut 8.000 € mehr Steuern fällig. Es wäre eine interessante Frage für die Statistik, ob solche Konstellationen wirklich häufig sind oder einfach nur Sonderfälle, die das Splitting gewissermaßen als Gesetzeslücke für sich entdeckt haben und gewinnbringend ausnutzen.

Ausweitung auf Lebenspartnerschaften wäre inkonsequent
Bei Erweiterung des Splittings auf eingetragene Partnerschaften fänden sich homosexuelle Paare mangels eigenem Nachwuchs in diesen beiden letzten Kategorien – DINKYs und Versorgerehe – wieder. Sie hätten also entweder gar nichts vom Splitting, da beide ein vergleichbares Einkommen einbrächten, oder sie nutzten das Splitting auf die oben beschriebene kritisierte Art und Weise aus. Wer Splitting für Lebenspartnerschaften fordert, spricht sich damit für die Ausdehnung der Gesetzeslücke aus und nicht für deren Verkleinerung.

Nun zum Fall 1, zur totgesagten klassische Familie, bei der ein Partner eine durchschnittliche Gehaltsstufe erklommen hat und die Familie sich entschlossen hat, damit für einige Jahre auszukommen. Nehmen wir als Beispiel einen Industrieangestellten mit 40.000 € Jahresgehalt.

Ackern für die grüne Obrigkeit
Nach der Splittingtabelle kommt die Familie bei zwei Kindern auf etwas über 34.000 € Netto-Jahreseinkommen. Ohne Splitting wären es weniger als 30.000 €. Um diese 4.000 € an Einnahmeverlust auszugleichen, müsste der Verdiener sein Einkommen um brutto 8.000 € oder 20 Prozent erhöhen. Oder aber man revidiert den Entschluss, und es gehen beide arbeiten, die Kinder werden fremdbetreut. Und genau das wäre die Wirkung, wenn man das Splitting abschaffte: um die in der Regel sowieso nicht von Überfluss geprägte finanzielle Situation retten zu können, wäre man gezwungen, doch in großem Umfang gemeinsam für den Unterhalt der Familie arbeiten zu gehen.

Die grüne Initiative zur Abschaffung des Ehegattensplittings ist nichts anderes als die Vorbereitung einer Sondersteuer für Familien. Um dieses Opfer aufbringen zu können, wären Familien gezwungen, zusätzliche Arbeitsstunden zur Befriedigung der Gier der grünen Obrigkeit aufzubringen. Es handelt sich von der Natur der Sache her um nichts anderes als ein Programm zur Wiedereinführung der Zwangsarbeit in Deutschland.


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